Mitgliedschaft
Eine Genossenschaft besteht nur durch ihre Mitglieder – sie sind sozusagen ihr Herz.
Die Grundprinzipien der genossenschaftlichen Gemeinschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.
Der Zweck der Genossenschaft ist vorrangig die Förderung der Mitglieder, indem eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung gewährleistet wird. Hierfür wird der Wohnungsbestand entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder angepasst und verwaltet.
Mitglieder einer Genossenschaft sind zugleich Eigentümer, Kapitalgeber und Kunden beziehungsweise Nutznießer der Leistungen des Unternehmens. Sie wählen in der Mitgliederversammlung die Mitglieder des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und begleitet ihn in seiner Arbeit. Der Vorstand leitet die Genossenschaft. Bei allen wichtigen Entscheidungen der Genossenschaft hat jedes Mitglied eine Stimme – und das unabhängig von der Höhe des eingesetzten Kapitals. Damit ist die Genossenschaft eine urdemokratische Unternehmensform. Ihre Unternehmensziele sind nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet.