Unsere Leistungen für Sie
Die Wohnungsbaugenossenschaft Uelzen eG bietet Ihnen viel mehr als nur eine Wohnung – bei der Genossenschaft erfahren Sie einen echten Mehrwert!
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Wir vermieten, verwalten und entwickeln unseren aktuellen Wohnungsbestand von fast 1.000 Einheiten nachhaltig und zukunftsorientiert, damit wir Ihnen immer aktuell ausgestatteten Wohnraum anbieten können.
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Nachhaltigkeit heißt Beständigkeit: ein Verkauf unserer Mietobjekte ist nahezu ausgeschlossen und die wirklich absolute Ausnahme. Für Sie bedeutet das größtmögliche Sicherheit mit der Genossenschaft als starkem Partner.
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Unkomplizierter und schneller Service ist uns für Sie wichtig. Wir sind stets darum besorgt, Ihnen bei Problemen schnellstmöglich und kompetent zur Seite zu stehen. Gemeinsam mit unseren Partnern tragen wir dazu bei, Ihnen das Wohnen bei unserer Genossenschaft so angenehm wie möglich zu machen.
FAQs
Wohnungsanfrage
Ich möchte eine Wohnung bei der WBG mieten. Was muss ich tun?
Laden Sie unsere Selbstauskunft nebst Datenschutzhinweisen und Vorvermieterbescheinigung herunter. Füllen Sie alles leserlich aus und reichen uns die Formulare unterzeichnet wieder ein. Die Vorvermieterbescheinigung füllt Ihr aktueller Vermieter für Sie aus.
Was passiert nach Abgabe meiner Unterlagen für die Wohnunganfrage?
Es wird geprüft, ob alle Angaben vollständig sind. Bei fehlenden Informationen nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. Ansonsten holen wir uns mit Ihrer Einwilligung eine Schufa-Auskunft ein. Dann nehmen wir Ihre Angaben in unserer Datei auf. Sollten wir Ihnen nach gegebener Zeit ein passendes Angebot unterbreiten können, werden Sie per Post oder E-Mail informiert.
Wie funktioniert der Verlauf eines Wohnungsangebots?
Wir unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot mit Eckdaten zur jeweiligen Wohnung. Sie haben dann 1-2 Wochen Zeit sich die Wohnung anzuschauen und zu überlegen, ob die Wohnung für Sie geeignet ist. Wir bieten unsere Wohnungen immer nur einem Interessenten gleichzeitig an.
Ich stehe bereits in der Interessentenliste. Wann bekomme ich ein Wohnungsangebot?
Das ist schwer vorherzusehen und hängt davon ab, welche Wohnungen gekündigt werden und wie Ihr Anforderungsprofil jeweils dazu passt. Bis zu einem Angebot können oft viele Monate, manchmal aber auch mehrere Jahre vergehen.
Bieten Sie auch Wohnungen im Internet an?
Nein. Derzeit werden unsere Wohnungen selten gekündigt, so dass nur wenige zur Vermietung verfügbar sind. Wir führen eine Interessentenliste – so nehmen wir Sie als Interessent auf.
Ist meine Wohnung mit einem Internetanschluss ausgestattet?
In jeder unserer Wohnungen sind ein Breitbandkabelanschluss mit Multimediadose (TV/Telefon/Internet) und ein Telefonanschluss vorhanden. Bis voraussichtlich 2025 wird außerdem jede Wohnung mit einem Glasfaseranschluss ausgestattet sein. Sie können einen für Sie passenden Vertrag mit dem Anbieter Ihrer Wahl abschließen.
Sind in den Wohnungen Einbauküchen vorhanden?
Nein. Gelegentlich kommt es vor, dass der aktuelle Mieter seine Küche an den Nachmieter verkaufen möchte.
Ich beziehe Bürgergeld oder andere Transferleistungen. Ist das ein Problem?
Nein. Gerne suchen wir aus unserem Bestand gemeinsam mit Ihnen eine Wohnung, die zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt.
Vermieten Sie auch Garagen oder Carports?
Ja, jedoch nur an unsere Mitglieder, die bereits eine Wohnung angemietet haben. Für Garagen und Carports führen wir eine Warteliste. Die Wartezeiten können oft viele Monate, manchmal aber auch mehrere Jahre betragen.
Mitgliedschaft
Wann werde ich Mitglied?
Sie werden erst Mitglied, wenn eine passende Wohnung für Sie gefunden wurde und es zum Vertrag kommt. Der erste Geschäftsanteil sowie das Eintrittsgeld sind bei Vertragsunterzeichnung in bar einzuzahlen. Der/Die restliche/n Anteile können in monatlichen Raten abgezahlt werden. Die Mindesthöhe der Rate beträgt 25,00 € je Anteil.
Wie viele Geschäftsanteile benötige ich für eine Wohnung? Wie hoch sind die einzelnen Anteile?
Für alle Wohnungen über 35,00 m² Wohnfläche benötigen Sie 3 Anteile. Ein Anteil beträgt 260,00 €. Für Kleinstwohnungen bis 35,00 m² Wohnfläche benötigen Sie lediglich 2 Anteile.
Wird neben dem Geschäftsguthaben eine zusätzliche Kaution fällig?
Nein, es wird keine Kaution fällig.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Kalenderjahres statt. Sie muss uns mindestens ein Jahr vorher in schriftlicher Form zugehen. Sie können also im laufenden Jahr zum Ende des nächsten Jahres kündigen.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Nutzung einer Wohnung zwingend eine Mitgliedschaft erfordert.
Kann ich Mitglied bleiben, auch wenn ich meinen Dauernutzungsvertrag kündige?
Ja. Die Kündigung Ihres Dauernutzungsvertrags begründet nicht automatisch die Kündigung der Mitgliedschaft. Wird die Mitgliedschaft nicht gekündigt, dann bleibt sie weiter bestehen.
Ich habe meine Mitgliedschaft gekündigt. Wann bekomme ich mein Geld ausgezahlt?
Ihr Guthaben wird spätestens sechs Monate, nachdem Ihre Mitgliedschaft beendet wurde, an Sie ausgezahlt, jedoch nicht vor Feststellung der Bilanz durch unsere Mitgliederversammlung. Haben Sie Ihre Mitgliedschaft beispielsweise im vergangenen Jahr zum 31.12 des aktuellen Jahres gekündigt, erfolgt die Auszahlung bis zum 30.06. des kommenden Jahres. Die Mitgliederversammlung findet in der Regel im Juni statt.
Dauernutzungsverhältnis
Können auch weitere Personen außer mir Vertragspartner werden?
In unsere Dauernutzungsverträge wird stets nur eine Person als Vertragspartner eingetragen. Dies betrifft z.B. auch etwaige Lebenspartner oder Ehepartner – diese können nicht als zusätzliche Vertragspartner oder Untermieter eingetragen werden.
Haushaltsangehörige in meiner Wohnung (z.B. Partner, Kinder) benötigen eine Wohnungsgeberbestätigung. Stellen Sie mir diese aus?
Nein, wir stellen die Wohnungsgeberbestätigung nur Ihnen als Vertragspartner aus. Für Haushaltsangehörige sind Sie selbst Wohnungsgeber und müssen die Bestätigung ausstellen. Den passenden Vordruck haben wir Ihnen zum Download bereitgestellt.
Wie kündige ich meinen Dauernutzungsvertrag?
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Damit die Kündigung noch für den laufenden Monat zählt, muss sie spätestens am dritten Werktag bei uns eingehen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, das heißt eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail reicht nicht aus. Ein Musterschreiben finden Sie in den Downloads.
Kann ich meine Wohnung auch vorzeitig kündigen?
Grundsätzlich müssen Sie von drei Monaten Kündigungsfrist zum Monatsende ausgehen. Falls wir Ihre Wohnung nach individueller Absprache jedoch zu einem früheren Zeitpunkt neu vermieten können, ist eine Verkürzung der Frist in Einzelfällen möglich.
Ich habe meine Wohnung bei der WBG gekündigt und kann nicht rechtzeitig in mein neues Zuhause einziehen. Kann ich meine Kündigungsfrist verlängern?
Sofern der Beginn des Folgemietverhältnisses noch nicht terminiert ist, kann eine Fristverlängerung unter Umständen möglich sein. Sprechen Sie uns hierzu bitte persönlich an.
Ich habe in meiner Wohnung einen Schaden festgestellt. Was kann ich tun und wer trägt die Kosten dafür?
Wenn es sich um einen Defekt handelt, welcher nicht von Ihnen verursacht wurde und die Wohnung bzw. die vermietete Ausstattung betrifft, übernehmen wir die Kosten dafür. Melden Sie uns den Schaden am besten telefonisch, damit wir die Reparaturmaßnahmen vorab eingrenzen und alles weitere veranlassen können.
Was kann ich in Notfällen tun (z.B. Rohrbruch oder Stromausfall)?
Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Notfallseite.
Mein Rauchmelder gibt plötzlich Pieptöne von sich oder hat einen Alarm ausgelöst. Was kann ich tun?
Für eine erste Störungsbehebung haben wir eine Information für Sie zum Download bereitgestellt. Dort ist auch ein telefonischer Kontakt zur Firma Techem angegeben. Hier können Sie die Störung melden, falls die Erstmaßnahmen keinen Erfolg bringen.
Mein Telefonanschluss ist ausgefallen. An wen muss ich mich wenden?
Zuständig dafür ist Ihr Vertragspartner.
Mein Kabelanschluss (TV/Internet/Telefon) ist ausgefallen. An wen muss ich mich wenden?
Zuständig dafür ist Ihr Vertragspartner Vodafone; siehe Notfallseite
Mein Glasfaseranschluss (TV/Internet/Telefon) ist ausgefallen. An wen muss ich mich wenden?
Zuständig dafür ist Ihr Vertragspartner lünecom
Ich benötige eine Bescheinigung für eine Behörde. An wen muss ich mich wenden?
Nehmen Sie am besten telefonisch Kontakt zu uns auf und schildern uns genau, welche Art von Bescheinigung Sie benötigen. Falls Ihnen ein Vordruck zum Ausfüllen vorliegt, reichen Sie uns diesen bitte ein. Wir werden Ihnen die nötigen Unterlagen zeitnah erstellen bzw. ausfüllen.
Ich möchte in meiner Wohnung oder im Garten meinen Geburtstag feiern. Es wird vielleicht etwas lauter. Darf ich das?
Grundsätzlich sind immer die Regelungen im Dauernutzungsvertrag, in der Hausordnung, und in der Satzung der Stadt Uelzen zu beachten. Ausnahmen davon wie oftmals angenommen („Einmal im Jahr darf man laut sein.“) gibt es nicht.
Meine Wohnung hat einen Garten und ich möchte dort ein Gartenhaus, ein Carport oder ähnliches aufstellen. Darf ich das?
Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung von uns. Bitte beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben möglichst genau. Geeignete Skizzen, Katalogfotos oder ähnliches reichen Sie mit einer kurzen Beschreibung schriftlich bei uns ein. Unser Vorstand berät über die Genehmigung oder Ablehnung für jeden Einzelfall.